Nachdem ich mich schon längere Zeit über diese Baustelle geärgert hatte, ich aber bisher noch keine Meldung bei der Stadt Bielefeld gemacht hatte, habe ich heute morgen meine Meinung geändert. Als ich wieder einmal in Schrittgeschwindigkeit die Baustelle passieren musste, bemerkte ich einen Radfahrer, der nach Aussage Helfender auf den Krankenwagen wartete. Daher entschloss ich mich, folgende Mail an die Stadt Bielefeld (Amt für Verkehr) zu schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Wochen blockiert an der Kreuzung Artur-Ladebeck-Str./Friedrich-List-Straße (Fahrtrichtung Brackwede) ein Baugerüst den Radweg. Jeden Morgen frage ich mich, wann es hier wohl zu einem Unfall kommen wird. Heute morgen war es soweit. Ein Radfahrer fuhr gegen das Baugerüst, ein RTW musste gerufen werden.
Bitte sorgen Sie unverzüglich für eine Verbesserung der Situation für Radfahrer. Es ist echt gefährlich, da der Weg, der uns bleibt maximal 50 Zentimeter beträgt – dicht neben der stark befahrenen Straße. Normalerweise müsste eine Spur der Artur-Ladebeck-Straße gesperrt und für den Radverkehr reserviert werden.
Ich bitte um eine Rückmeldung. Danke!
Die Antwort kam immerhin noch am gleichen Tag:
Sehr geehrter Herr Finke,
die Baustelle an der Artur-Ladebeck-Straße Ecke Friedrich-List-Straße wurde heute durch unseren Mitarbeiter Herrn Mika kontrolliert. Es konnten keine Mängel festgestellt werden. Das Gerüst ist richtig aufgebaut und ausreichend beleuchtet. Die vorhandene Straßenbreite für den Radverkehr beträgt 1,20 m und ist bei einer vorgeschriebenen Mindestanforderung an die Breite des Radweges von 0,80 m ausreichend. Die Fußgänger müssen den aufgebauten Tunnel benutzen.
Bezüglich der Fragen zur Technischen Ausführung können Sie sich gern direkt an Herrn Mika (0521-513503 oder 0151-44146134) wenden. Bei weiteren Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen auch gern telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
N…
Naja, das war eine Antwort, die ich erwartet, aber nicht erhofft hatte …
Sehr geehrte Frau …,
ich muss Ihnen hier leider widersprechen. Die Mindestbreite eines benutzungspflichtigen Radweges beträgt keinesfalls 80 Zentimeter sondern 1,50 Meter. Wie die Messung Ihres Kollegen ergeben hat, wird diese deutlich unterschritten.
Ich füge zur Verdeutlichung ein Foto an. Hieraus können Sie auch erkennen, dass das Gerüst keineswegs beleuchtet ist. Die Lampe ist nämlich defekt.
Ich bitte Sie nochmals, sich um die Sicherheit der Radfahrer zu kümmern, ehe es zu einem schwereren Unfall kommt.
Ich bitte um Rückmeldung. Danke!
Viele Grüße
